Mietrecht

Der Vermieter darf im laufenden Mietverhältnis nicht auf die Mietkaution zurückgreifen. Die Mietkaution hat nicht den Sinn, dem Vermieter dabei zu helfen, strittige Forderungen bereits während der Mietzeit durchzusetzen, ohne dass geklärt wird, ob der Vermieteranspruch besteht oder nicht. (BGH IIX ZR 234/13)

Mieter, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten, dürfen den überwiegenden Teil ihrer Wohnung untervermieten. Der Vermieter darf seine Zustimmung dazu nicht verweigern. (BGH VIII ZR 349/13)