Familienrecht

Gegen den Willen eines Elternteils kommt die Durchsetzung eines WECHSELMODELLS nicht in Betracht. (OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juli 2011, 21 UF 354/11)

Auch der betreuende Elternteil kann ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 II S.3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und, ohne seine Beteiligung an der Barunterhaltspflicht, ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde. (BGH, Urteil vom 10. Juli 2013, XII ZB 297/12)