Wir beraten Sie in unserem Büro in Delitzsch im Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht in seiner Komplexität umfasst, neben dem Verkehrszivilrecht, sowohl das Verkehrsstrafrecht als auch das Verkehrsverwaltungsrecht. Vornehmlich geht es im Falle eines Verkehrsunfalles um die Schadens- und Schmerzensgeldregulierung. Bei jedem Unfall ist es deshalb wichtig, sofort zu handeln, um die eigenen Ansprüche gegen den Unfallgegner bestmöglich durchzusetzen.
Oftmals tangiert der Unfall auch das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sobald ein Bußgeld- oder Strafverfahren im Raum steht und in dessen Konsequenz u.a. der Führerschein vakant ist oder ein Fahrverbot droht. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dazu auf folgende Bereiche:
Verkehrszivilrecht
- Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber Gegnern, Versicherungen,
- Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld,
- Vertretung gegenüber der Vollkasko/Teilkaskoversicherung,
- Rechtsprobleme beim Autoleasing.
Verkehrsstrafrecht
- Führerscheinentzug, Fahrverbot,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- medizinisch psychologische Untersuchung (MPU),
- Trunkenheitsfahrten,
- Nötigung,
- Straßenverkehrsgefährdung,
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
- fahrlässige Körperverletzung,
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Bußgeldbescheide,
- Geschwindigkeitsüberschreitung,
- Fahrverbot,
- Rotlichtverstöße,
- Alkohol/Drogenverstöße,
- Telefonieren am Steuer,
- Abstandsverstöße,
- Verkehrsverwaltungsrecht,
- Führerscheinentzug.